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Vielleicht ganz interessant zu wissen: Direkt-Link zu Bildern: LG Köln fordert Urheberrechtshinweis in Bilddatei.
Viele Grüße
Achim
Moin Achim,
ja, ich habe das heute auch schon gesehen. Aber noch ist das Urteil rechtskräftig.
Interessant hierzu auch noch zwei weitere Links:
Meiner Meinung nach ist die Entscheidung von Seiten des Gerichts mehr als praxisfern und bedarf einer tiefergehenden Betrachtung unter Berücksichtigung fachspezifischer Argumente. Man hat beim Lesen des Urteils den Eindruck, dass die Richter die Sachverhalte nicht in Gänze durchdringen.
Gruß
Axel
(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!
Hallo, Axel,
ist zur Zeit spannend, was das LG Köln so alles entscheidet. Aber besonders im Norden wißt ihr ja: "Auf hoher See und vor Gericht..." Vielleicht liegt es auch nur daran, dass der Karneval begonnen hat 😉
Aber im Ernst. Man sollte betrachten, auf welchen Pfaden Rechtsansprüche hergeleitet oder verworfen werden. Daraus kann ich nur den Schluß ziehen: Je besser ein Fotograf seine Urheberschaft im Bild manifestiert, desto bessere Chancen hat er vermutlich, im Falle des Falles seine Ansprüche durchzusetzen. Jens hat vor kurzem ja gezeigt, wie man Urheberrechtshinweise in die Metdaten bekommt, das wäre das Mindeste. Programme sind dabei erstmal egal. Es gibt auch robustere Techniken.
Viele Grüße
Achim