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Die neue Redaktion sagt „Hallo!“

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Besucher

Die neue Redaktion sagt „Hallo!“


Liebe Sonus-Nutzer!


An dieser Stelle möchten wir uns bei euch vorstellen, damit ihr wisst, wer wir sind und weshalb es uns hier gibt. Wir sind ein Team aus drei foto- und forumaffinen Redakteuren. Seit April checken wir eure Fotos, die ihr täglich neu einstellt. Zum einen hat das einen rechtlichen Hintergrund: Wir prüfen Fotos auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, auf die guten Sitten und aktuell gegebenen Nutzungsbestimmungen. Zum anderen haben wir das Vergnügen, einmal wöchentlich die Bilderbühne auf der Startseite mit euren Motiven neu zusammenstellen zu dürfen.


Und wir werfen auch den einen oder anderen Blick auf eure aktuellen Galeriekommentare und eure Posts im Forum. So bekommen wir einen Eindruck davon, wie die Stimmung bei euch ist und ob ihr fair miteinander umgeht. Außerdem können wir dadurch bei Problemen und Fragen schneller reagieren und euch weiterhelfen.


Wenn ihr Fragen zum Club Sonus und zum Redaktionsteam habt, könnt ihr uns über das Kontaktformular schreiben. Ebenso sind wir für euch da, wenn ihr einmal euer Passwort vergessen haben solltet oder technische Probleme auftauchen. Wir freuen uns auch auf eure Ideen, Vorschläge und Feedback rund um den Club Sonus.


Eure Club-Sonus-Redaktion

33 ANTWORTEN 33
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rudgerthies
Vielschreiber

Hallo Axel,


danke für die Informationen rings um die Redaktion. Das ist alles verständlich.


Nur das mit den Urheberrechten verstehe ich nicht. Keine Bange ich kenne das Urheberrecht, die Veröffentlichungsrechte, Exklusivrechte, das Recht am eigenen Bild... und natürlich das Hausrecht.


Klar, wenn ich einen ICE3 von Bahngelände aus aufnehme, muss ich bei Veröffentlichungen nachfragen. Wobei ich es bei bestimmten Dingen auch auf die stillschweigende Zustimmung ankommen lassen würde - allerdings nicht hier in der Galerie.


Also warum sollte der ICE 3, ohne Fußbank, Leiter oder extrem langen Staiv von öffentlichem Grund aufgenommen, ein Urheberrechtsverstoß sein?


Auch der beleuchtete Eifelturm, mit einem normalen Stativ aufgenommen, stellt nach deutschem Recht keinen Urheberrechtsverstoß dar. Kennen eure Redakteure und Redakteurinnen die Rechte aller Länder, in denen die Sonüsse unterwegs sind? Auch in der EU gibt's in einigen Ländern noch ein Fotografierverbot für öffentliche Bauwerke, zum Beispiel Kasernen oder Brücken.


Es wäre schon interessant, zu erfahren, wie die Redaktion da vorgeht.






Viele Grüße
Achim

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AxelF.
Expert


Moin Achim,


beim Eiffelturm werden Gebühren fällig, wenn man ihn alleine des Nachtens fotografiert und dieses veröffentlicht:

Siehe auch Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelturm#Der_Eiffelturm_bei_Nacht


"Urheberrecht" beim ICE3 war etwas schräg ausgedrückt. Vielmehr handelt es sich bei dem ICE3 um ein Produkt mit "Geschmacksmuster"-Schutz.


Siehe auch Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster
http://de.wikipedia.org/wiki/Intercity-Express#Design


Wenn hier Fotos auffallen, wird sich die Redaktion entsprechend mit dem Einsteller in Verbindung setzten und das Bild ggf. vorsichtshalber mit einem entsprechendem Hinweis sofort sperren.


Gruß
Axel


(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂



Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!




(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
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-Friese-
Mitglied


Ein Hallo zurück aus Friesland,





Gruß Uwe

profile.country.DE.title
rudgerthies
Vielschreiber


Hallo Axel,


den Anspruch der Eifelturmbetreibergesellschaft kannte ich nicht. Geschmacksmuster und auch Patente sagen mir was, ist an dieser Stelle aber nicht wichtig. Ist aber sicherlich ein Unterschied, ob ich mit fotografierten Gestaltungselementen des ICE 3 werbe oder ob ich einen ICE 3 fahrend (oder für die DB vielleicht besser stehend als schönen Zug auf der Strecke abbilde.


Was mich nachdenklich stimmt:
(a) Bei Bildern "Eifelturm bei Nacht", "ICE 3", "britischer Bobby" (?) und demnächst auch "Sanssouci" (?) vermutet die Redaktion, dass dem Einsteller die Rechte fehlen.
(b) Bei allen Bilder, bei denen ein Mensch abgebildet ist, vermutet die Redaktion, dass die Rechte vorliegen.


Sollte ich das einordnen, würde ich bei (a) große Gesellschaft oder Staat und Anwälte finden, bei (b) "nur" Persönlichkeitsrechte. Ist aber sicherlich kein spezielles Probelm vom Club Sonus, das ist heute wohl so.


Sehr nachdenklich und mit vielen Grüßen
Achim